Der Fokus unserer Arbeit liegt auf dem Schutzgebietsnetz Natura 2000. Es besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie), den sogenannten FFH-Gebieten, und den
Vogelschutzgebieten (VSGs). Es soll wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie deren natürliche Lebensräume erhalten. Die
Europäischen Union hat 1992 den Aufbau dieses europaweiten Netzwerks beschlossen. Dazu wurden verschiedene Richtlinien erlassen, in denen Arten und Lebensraumtypen aufgeführt werden, die
als besonders schützenswert
gelten. Ihr Erhalt soll durch das Natura 2000-Netz gesichert werden. Die Umsetzung dieser Richtlinien ist in Deutschland
Aufgabe der jeweiligen Länder. Die Ökologischen Stationen in Niedersachsen ergänzen über jährlich festgelegte Arbeitspläne die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörden bei der Betreuung und Entwicklung dieser Gebiete.
Die ÖNSA betreut Schutzgebiete und zu schützende Arten in den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
In unseren Betreuungsgebieten erfassen wir Arten und Lebensräume, planen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und beauftragen Spezialfirmen diese fachgerecht umzusetzen. Wir realisieren
Artenschutzprojekte und beraten AkteurInnen vor Ort.
Eine Auswahl der Betreuungsgebiete und unserer dortigen Tätigkeiten stellen wir hier vor.