Die verschiedenen Anhänge der FFH-Richtlinie führen Arten auf, die als besonders schützenswert gelten und deren Erhalt durch das Natura 2000-Gebietssystem gesichert werden soll. Dazu gehören beispielsweise die Wechselkröte und der Feldhamster, die in Südostniedersachsen ihre letzten Vorkommen in unserem Bundesland haben oder hier einen Verbreitungsschwerpunkt haben. Allerdings sind ihre Lebensräume nicht immer durch Schutzgebiete gesichert: So kommen Wechselkröten in zum Teil sehr naturfernen Sekundärhabitaten, wie Tagebauen und Tagebaufolgelandschaften, vor und der Feldhamster lebt vornehmlich auf Getreidefeldern der Bördelandschaft. Diese Arten brauchen daher zusätzliche Aufmerksamkeit und ein spezielles Schutzkonzept auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Landkreisübergreifend setzen wir uns ganz besonders für sie ein.
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